Freier Eintritt für alle Geburtstagskinder – egal welchen Alters – (Ausweis bitte mitbringen)
Das Frühschwimmen - dienstags bis samstags von 6.00 bis 8.00 Uhr - wird über die Mehrfachkarten abgerechnet.
Ermäßigung nur nach Vorlage des Ausweises für: Schwerbeschädigte ab 50%, Erwerbslose, Empfänger/innen von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII / Asylbewerberleistungsgesetz Studierende,
Schülerinnen/Schüler, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende über 18 Jahre mit Schul- Ausbildungs-, Truppen- bzw. Dienstausweis zahlen das Benutzungsentgelt für Jugendliche. Die
aufgeführten Vergünstigungen werden nur bei Vorlage amtlicher Ausweise gewährt.