Freier Eintritt für alle Geburtstagskinder – egal welchen Alters – (Ausweis bitte mitbringen)
Erwachsene | 4,00 € |
Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 17 Jahren | 1,50 € |
Ermäßigung nur nach Vorlage des Ausweises für: Schwerbeschädigte ab 50%, Erwerbslose, Empfänger/innen von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII / Asylbewerberleistungsgesetz Studierende, Schülerinnen/Schüler, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende über 18 Jahre mit Schul- Ausbildungs-, Truppen- bzw. Dienstausweis zahlen das Benutzungsentgelt für Jugendliche. Die aufgeführten Vergünstigungen werden nur bei Vorlage amtlicher Ausweise gewährt.
2 Erwachsene + 2 Kinder | 7,50 € |
jedes weitere Kind | 1,00 € |
1 Erwachsene + 2 Kinder | 6,00 € |
jedes weitere Kind | 1,00 € |
Ermäßigung nur nach Vorlage des Ausweises für: Schwerbeschädigte ab 50%, Erwerbslose, Empfänger/innen von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII / Asylbewerberleistungsgesetz Studierende, Schülerinnen/Schüler, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende über 18 Jahre mit Schul- Ausbildungs-, Truppen- bzw. Dienstausweis zahlen das Benutzungsentgelt für Jugendliche. Die aufgeführten Vergünstigungen werden nur bei Vorlage amtlicher Ausweise gewährt.
Erwachsene | 35,00 € |
Kinder zwischen 3 und 17 Jahren | 12,00 € |
Ermäßigung nur nach Vorlage des Ausweises für: Schwerbeschädigte ab 50%, Erwerbslose, Empfänger/innen von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII / Asylbewerberleistungsgesetz Studierende, Schülerinnen/Schüler, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende über 18 Jahre mit Schul- Ausbildungs-, Truppen- bzw. Dienstausweis zahlen das Benutzungsentgelt für Jugendliche. Die aufgeführten Vergünstigungen werden nur bei Vorlage amtlicher Ausweise gewährt.
Erwachsene | 100,00 € |
Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 17 Jahren | 40,00 € |
Familien (2 Erwachsene, 2 Kinder zw. 3 und 17 Jahren) | 250,00 € |
jedes weitere Kind | 30,00 € |
Ermäßigung nur nach Vorlage des Ausweises für: Schwerbeschädigte ab 50%, Erwerbslose, Empfänger/innen von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII / Asylbewerberleistungsgesetz Studierende, Schülerinnen/Schüler, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende über 18 Jahre mit Schul- Ausbildungs-, Truppen- bzw. Dienstausweis zahlen das Benutzungsentgelt für Jugendliche. Die aufgeführten Vergünstigungen werden nur bei Vorlage amtlicher Ausweise gewährt.